





Immerhin gibt es noch Leute die Trotz Warnung vor den Score Rabauken einen Einkauf bei Pearl versuchen.,
Die nachstehend genannten Firmen (vollständige Liste) hier klicken senden ausstehende Rechnungen an ein Inkassobüro: auch wenn sie genau wissen, dass der Schuldner diese Leute nicht bezahlen muss. Es wird einfach versucht, diese Kosten mit durchzusetzen. Das Vorgehen der Kassierer bezweckt eine derartige Einschüchterung, dass der Schuldner Fehler macht.
Also - nie auch nur 1 Rappen an diese Leute vergüten (Teilzahlung ist Anerkennung der Schuld)
Weiter unten ist ein Link zu einem Artikel der NZZ welcher genau sagt, wie man mit Geldeintreibern umgehen soll. Drucken Sie den Artikeloder mailen Sie ihn an Ihre Plagegeister, vielleicht mit einer gratis gmx.ch adresse aber nicht mit Ihrem Namen. Vielleicht genügt Ihnen auch, wenn Sie den Artikel haben und wissen, dass die Blutsauger nicht Recht haben. Keine Post ist am sichersten, wenn es nicht geht, zahlen Sie dem Betreibungsamt, da kommt man niocht drum herum.
Inkassobüros produzieren Kosten, die durch Dritte verursacht werden, welche Sie nicht bezahlen müssen.
SchKG Art. 27.3
Aus der Computerzeitschrift CHIP (v. 2008) linken wir Ihnen einige Seiten mit Internet-Fallen aus Deutschland ein.
Unterschreiben Sie auch nie ein Papier von Inkassofirmen, organisieren Sie stattdessen Ratenzahlung mit den Gläubiger.
Selbst bei einer Betreibung müssen als Inkassokosten bloss die Betreibungskosten und belegte Kosten vom Gläubiger b ezahlt werden.
Ein Rechtsvorschlag über die Inkassokosten und Zinsen über 5% ist also auch in diesem Fall möglich undwichtig.
Mit dem Betreibungsamt können Sie als letzte Lösung sogar noch Teilzahlungen zu legalen Konditionen vereinbaren und vielleicht sogar eine Pfändung vermeiden und wenn Sie sich nicht zum Betreibungsamt trauen, sprechen Sie mit einem Mitarbeiter vom Sozialdienst. Der wird Ihre Schuld nicht bezahlen, aber die Kontakte die notwendig sind, herstellen.
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Aus der NZZ zum Thema - Umgang mit Geldeintreibern
Screenshot des Artikels aus der nzz
25. November 2004, 22:33
Bei Inkassobüros ist Vorsicht am Platz. Oft haben die zusätzlich verlangten Kosten keine gesetzliche Grundlage.
Immer häufiger geben Firmen die nicht rechtzeitig bezahlten Rechnungen an Inkassobüros weiter. Diese versuchen, das geschuldete Geld einzutreiben, und zwar meist auf Provisionsbasis.
Unter den Inkassobüros findet man auch schwarze Schafe, die mit massivem Druck zu Geld kommen wollen. Sie wissen, dass viele Leute, besonders ältere Personen, sich einschüchtern lassen. Nicht wenige bezahlen zähneknirschend sogar eine Nichtschuld, zum Beispiel für eine unbestellte Sendung, weil sie sich vor Betreibungen scheuen.
Inkassobüros verlangen nebst dem fälligen Rechnungsbetrag Mahn-, Bearbeitungs- und Umtriebsgebühren und manchmal sogar höhere Verzugszinsen. Wenn keine anders lautende vertragliche Regelung existiert, schulden Sie laut Gesetz nebst dem Rechnungsbetrag fünf Prozent Verzugszinsen, und dies erst ab der ersten Mahnung oder ab dem Verfalltag, und zusätzlich die Kosten für die Mahnung in angemessener Höhe. 20 Franken für einen Mahnbrief sind im Computerzeitalter übersetzt, ausser der Betrag sei in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des ursprünglichen Vertragspartners in dieser Höhe vor- gesehen. Umtriebsentschädigungen sind laut Gesetz nicht gerechtfertigt und müssen nicht bezahlt werden.
Zum Umgang mit Inkassobüros
Lassen Sie sich nicht einschüchtern durch Drohungen mit «rechtlichen Konsequenzen», wenn die Forderung unberechtigt ist. Verwechslungen und Irrtümer kommen gar nicht so selten vor.
Bezahlen Sie nur für Dienstleistungen und Gegenstände, die Sie bestellt und erhalten haben. Verlangen Sie eine Kopie der Bestellung und die AVB des Lieferanten, wenn Sie Zweifel haben an der Richtigkeit der Rechnung. Sie müssen dem Inkassobüro nichts beweisen. Aber das Inkassobüro muss Ihnen beweisen, dass Sie mit dem Lieferanten einen Vertrag eingegangen sind und eine Leistung erhalten haben. Mündlich geschlossene Verträge, auch solche über das Telefon, sind gültig.
Die Inkassokosten muss der Gläubiger selber bezahlen.
Beachten Sie das klein Gedruckte, und sei es noch so winzig geschrieben. Die AVB sind wichtiger Bestandteil des Vertrages. Sie können sich nicht darauf berufen, die AVB nicht gekannt zu haben, sofern Sie sie bei Vertragsschluss erhalten haben. Die AVB finden sich meistens auf der Rückseite von Bestellscheinen und Rechnungen.
Wenn Sie mit der Gesamtrechnung nicht einverstanden sind, bezahlen Sie rechtzeitig den geschuldeten Teilbetrag und teilen dem Inkassobüro mit eingeschriebenem Brief mit, weshalb Sie einen Teil der Forderung bestreiten (Kopie als Beweismittel aufbewahren). Nötigenfalls verwenden Sie einen neutralen Einzahlungsschein für die Zahlung.
Unterschreiben Sie keine Schuldanerkennung. Mit ihrer Unterschrift würden Sie nämlich die ganze Forderung samt Zinsen, Mahn- und Bearbeitungsgebühren akzeptieren. Mit dem Dokument könnte das Inkassobüro auf gerichtlichem Weg die Zahlung des gesamten Betrages durchsetzen, obwohl ein Teil gar nicht geschuldet ist.
Betreibungen sind auch ohne vorherige Mahnung möglich.
Sollten Sie einen Zahlungsbefehl erhalten, können Sie mittels Unterschrift auf dem Formular Rechtsvorschlag erheben und damit die Betreibung stoppen. Das lohnt sich nur dann, wenn der gesamte Betrag zu Unrecht gefordert wird. Sind Sie nur mit einem Teil der Forderung nicht einverstanden, können Sie Teilrechtsvorschlag erheben. Wollen Sie aber nur Zeit gewinnen, ist es sinnvoll, mit dem Inkassobüro Kontakt aufzunehmen und Ratenzahlungen zu vereinbaren. Ein Gerichtsverfahren nur zum Zeitgewinn lohnt sich wegen der hohen Kosten nicht.
Zu den Informationen:
Jede/r kann im Internet nachsehen,womit er zu tun hat.
Basisinfos sind sogar kostenlos:
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Zur Security Seite
(c) SPAWP Inc, 5348 Vegas Drive, Las Vegas, Nv, 89108 USA

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CH Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität
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